(Stand Oktober 2025)
1. Aufstiegsstipendium des BMBF (SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung)
- Für Personen mit besonders erfolgreicher Berufsausbildung und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung oder einer besonderen Empfehlung des Betriebs
- Bewerbung bis spätestens Ende des zweiten Studiensemesters
- Online-Auswahlverfahren in drei Schritten
- Förderung:
- 2.900 € jährlich in berufsbegleitenden Studiengängen
- 1.014 € monatlich in Vollzeitstudiengängen
- Keine Altersgrenze
2. KfW-Studienkredit
👉 KfW-Studienkredit (174) | KfW
- Dient der Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Studiums (Erst-, Zweit-, Aufbau- oder Masterstudium)
- Studienbeginn bis max. 44 Jahre
- 100–650 € monatlich über maximal 14 Semester
- Unabhängig vom eigenen Einkommen, keine Sicherheiten erforderlich
3. Bildungskredit der Bundesregierung
👉 DSW: Bildungskredit der Bundesregierung
- Bis zu 300 € monatlich über maximal 24 Monate
- Unabhängig von BAföG, Einkommen und Vermögen
- Für die Fortsetzung oder den Abschluss eines begonnenen Studiums
- Leistungsnachweis erforderlich
- Förderung bis zum 12. Semester, in Ausnahmefällen auch darüber hinaus
- Altersgrenze: 35 Jahre
4. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
- Anspruch bis zum 45. Lebensjahr
- Ab 520 € monatlichem Einkommen wird der Anspruch reduziert
- Jährliche Antragstellung erforderlich
- Förderung besteht zur Hälfte aus Zuschuss, zur Hälfte aus zinslosem Darlehen
- In der Regel Förderung des Erststudiums; bei Zweitstudium oder Abbruch gelten Sonderregelungen
Weiterbildungsstipendium (Förderung für Berufseinsteiger)
👉 Weiterbildungsstipendium: Förderung für Berufseinsteiger
- Förderung berufsbegleitender Weiterbildungen
- Nur für Bewerber*innen mit bundesrechtlich geregeltem Gesundheitsberuf (z. B. Pflegeberufe)
- Landesrechtlich geregelte Berufe wie Heilerziehungspflege sind nicht förderfähig
- Abschluss mit mindestens 87 Punkten oder Note 1,9
- Bewerbung vor dem 25. Lebensjahr
- Bis zu 3 Jahre Anrechnungszeit z. B. für Elternzeit, Wehrdienst oder Krankheit
6. Hans-Böckler-Stiftung
- Förderung von Vollzeitstudiengängen an staatlich anerkannten Hochschulen
- Besondere Berücksichtigung von gesellschaftlichem Engagement
7. StipendiumPlus
- Zusammenschluss der Begabtenförderungswerke in Deutschland
- Voraussetzung: Sehr gute Leistungen und gesellschaftliches Engagement
8. Kirchliche Förderungen
👉 Evangelisches Studienwerk Villigst
- Die Evangelische Kirche fördert Studierende in Vollzeitstudiengängen über das Evangelische Studienwerk Villigst
9. Staatliche Förderungen und Programme in NRW
- CHE-Studienkredit-Test – Überblick über aktuelle Studienkreditangebote
- Innovation NRW / Stipendienprogramm – Fördermöglichkeiten des Landes
- Studienkredite NRW – landesspezifische Darlehensangebote
(Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die zuständigen Stellen.)
Nicht anrechenbar:
- Bildungsgutscheine oder Bildungsprämien (Prämiengutscheine) können nicht auf Studiengebühren angerechnet werden.
Kontakt und Beratung